Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen. Hier der Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg – Einwohnermeldeamt – Zi.Nr. 103, Marktplatz 1, 87634 Obergünzburg, Tel. 08372 92 00 11, Fax. 08372 92 00 17, E-Mail: ewo(at)oberguenzburg.de